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C-Visum-Anträge
nach dem Schengener Durchführungsabkommen (maximale
Aufenthaltszeit 90 Tage)
Eine
Erwerbstätigkeit wie auch zweckentfremdende Aktivitäten
wie zum Beispiel eine Eheschließung ist nicht statthaft. Die
Richtlinien sehen vor, daß bei Visumsantragsstellung eine
Verwurzelung - der sogenannte unbedingte Wille zur Rückkehr -
dokumentativ nachgewiesen werden muss. Eine Beweislast liegt hier
ausschließlich beim Antragsteller und kann nicht durch z. B.
einladende bzw. verpflichtende Dritte abgenommen werden. Meist
werden leider die Erfordernisse für eine erfolgreiche
Visumsantragsstellung erheblich unterschätzt und oder/oder es
werden durch kontraproduktive Ratschläge von vermeindlichen
"Experten" ansich gute Ausgangssituationen nicht genutzt.
Auch besteht die Gefahr einer Übervorteilung durch unseriöse
Dienstleister, wovor auch die Botschaft der Bundesrepublik
Deutschland in Bangkok durch entsprechende Hinweise auf dem
Botschaftsgelände warnt.
D-Visum-Anträge
= nationales Visum für langfristige Aufenthalte in Deutschland
wie z. B.
Generell
bedarf eine Visumsantragsstellung einer guten und fundierten
Vorbereitung, sowohl in Bezug auf einen Erfolg, wie auch Kosten-
und Zeiteinsparungen, sei es in Bezug auf einen Erstantrag oder
auch ein Remonstrationsverfahren nach einer Visumsablehnung.
Da
die Chancen auf dem Wege der Remonstration doch noch eine
Visumserteilung zu erwirken meist sehr gering sind, empfehlen wir
dringenst erst dann einen Visumsantrag zu stellen, wenn eine Schlüssigkeit
und Nachvollziehbarkeit der Antragsgrundlage voll und ganz gegeben
ist. Es ist unsere Aufgabe, dieses hier vor Ort in Thailand
sicherzustellen.
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