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Visa

 

 Die Art des Visums ist zweckabhängig und es ist somit zwischen Visa für Kurzzeitaufenthalten (bis maximal 90 Tage)   

 und Langzeitaufenthalten zu unterscheiden. 

 

 Hierbei gilt besonders zu erwähnen, daß ein Visum lediglich die Grundvoraussetzung für eine Reise in ein Land mit  

 Visumspflicht ist und durch das Innehalten nicht automatisch ein Recht auf Aufenthalt erwächst. Somit kann im  

 Ermessen der Grenzschutzbeamten trotz Visum eine Einreise gemäss der Richtlinien des Aufenthaltsgesetzes  

 verweigert werden. 

 

 Ein gesetzlich gestützter Anspruch auf ein Visum zu touristischen Zwecken existiert grundsätzlich nicht. 

 

Schengen Visum, Nationales Visum, Antraege

C-Visum-Anträge nach dem Schengener Durchführungsabkommen (maximale Aufenthaltszeit 90 Tage) 

  • für Besuchs- und Geschäftsreisen

Eine Erwerbstätigkeit wie auch zweckentfremdende Aktivitäten wie zum Beispiel eine Eheschließung ist nicht statthaft. 

 

Die Richtlinien sehen vor, daß bei Visumsantragsstellung eine Verwurzelung - der sogenannte unbedingte Wille zur Rückkehr - dokumentativ nachgewiesen werden muss. Eine Beweislast liegt hier ausschließlich beim Antragsteller und kann nicht durch  z. B. einladende bzw. verpflichtende Dritte abgenommen werden. 

 

Meist werden leider die Erfordernisse für eine erfolgreiche Visumsantragsstellung erheblich unterschätzt und oder/oder es werden durch kontraproduktive Ratschläge von vermeindlichen "Experten" ansich gute Ausgangssituationen nicht genutzt. Auch besteht die Gefahr einer Übervorteilung durch unseriöse Dienstleister, wovor auch die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bangkok durch entsprechende Hinweise auf dem Botschaftsgelände warnt. 

 

D-Visum-Anträge = nationales Visum für langfristige Aufenthalte in Deutschland wie z. B.

  • Eheschließung

  • gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft

  • Familienzusammenführung

  • Studium / Ausbildung

  • Erwerbstätigkeit

Generell bedarf eine Visumsantragsstellung einer guten und fundierten Vorbereitung, sowohl in Bezug auf einen Erfolg, wie auch Kosten- und Zeiteinsparungen, sei es in Bezug auf einen Erstantrag oder auch ein Remonstrationsverfahren nach einer Visumsablehnung.

 

Da die Chancen auf dem Wege der Remonstration doch noch eine Visumserteilung zu erwirken meist sehr gering sind, empfehlen wir dringenst erst dann einen Visumsantrag zu stellen, wenn eine Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit der Antragsgrundlage voll und ganz gegeben ist. Es ist unsere Aufgabe, dieses hier vor Ort in Thailand sicherzustellen.

  

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