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VISUM NACH DEUTSCHLAND


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DOKUMENTENBESCHAFFUNG
BERATUNG


 
VISA
Die Art des Visums ist zweckabhhängig und es somit zwischen Visa für Kurzzeitaufenthalte (bis maximal 90 Tage) und Langzeitaufenthalten zu unterscheiden.

Hierbei gilt besonders zu erwähnen, daß ein Visum lediglich eine Grund- voraussetzung für die Einreise in ein Land mit Visumpflicht ist und durch den Besitz nicht automatisch ein Recht auf einen Aufenthalt erwächst.
Somit kann im Ermessen der Bundespolizei trotz Visum eine Einreise gemäß der Richtlinien des Aufenthaltsgesetzes verweigert werden. Auch besteht ein gesetzlich gestützter Anspruch auf ein Visum zu touristischen Zwecken grundsätzlich nicht.

C-Visumanträge
nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen, mit einer maximal gestatteten Aufenthaltszeit von 90 Tagen innerhalb einer 180 tägigen Zeitperiode im Schengenstaatengebiet, erlauben lediglich Besuchs- und Geschäftsaufenthalte. Eine Erwerbstätigkeit oder auch Eheschließung mit solch einem Visum ist nicht statthaft.

Die Richtlinien sehen vor, daß bei Visumantragsstellungen eine Verwurzelung mit dem Ausgangsland - die sogenannte Glaubhaftmachung des unbedingten Willens zur Rückkehr - dokumentativ nach- gewiesen werden muß. Die Beweislast liegt hier ausschließlich bei der antragstellenden Person und kann nicht durch zum Beispiel einladende bzw. verpflichtende Diitte abgenommen werden. 

Meist werden leider die Erfordernisse für eine erfolgreiche Visumbeantragung erheblich unterschätzt und/oder durch kontraproduktive Ratschläge von vermeintlichen "Experten" ansich gute Ausgangs-situationen nicht genutzt.
Auch besteht die Gefahr einer Übervorteilung durch unseriöse Dienstleister, wovor auch die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bangkok durch entsprechende Hinweise warnt.

D-Visumanträge = nationales Visum zum Zweck des Erwerb eines Aufenthaltstitels zum langfristigen Aufenthalt in Deutschland wie zum Beispiel

              > Eheschließung/Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
              > Familienzusammenführung
              > Spracherlernung/Studium
              > Erwerbstätigkeit

Generell bedarf eine Visumantragsstellung immer einer guten und fundierten Vorbereitnng; nicht nur um eine Visumgewährung sicherzustellen, sondern auch in Bezug auf Kosten- und Zeiteinsparungen, sei dies nur in Bezug auf einen Antrag oder auch eine Remonstration nach einer Ablehnung.

Da die Chancen auf dem Wege einer Remonstration doch noch eine Visumerteilung zu erwirken oftmals sehr gering sind, empfehlen wir grund-sätzlich erst dann einen Visumantrag zu stellen, wenn eine Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit der Antragsgrundlage wirklich voll und ganz gegeben ist. Es ist unsere Aufgabe, dieses hier vor Ort in Thailand sicherzustellen.
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