Behördliche Angelegenheiten wie zum Beispiel bei der Deutschen Botschaft in Bangkok wie
C-Visumanträge nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen (maximale Aufenthaltszeit 90 Tage)
- für Besuchs- und Geschäftsreisen
D-Visumanträge, nationales Visum zum Zweck des Erwerbs einer deutschen Aufenthaltserlaubnis
- Eheschließung
- Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft
- Familienzusammenführung
- Spracherlernung / Studium
- Erwerbstätigkeit
UNTERSTÜTZUNG BEI DER BESORGUNG VON DOKUMENTEN IN THAILAND
> Antrag zum Familienregister ausgestellt vom Zentralregisteramt Bangkok
> Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung/Lebenspartnerschaft
> Papiere zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses bzw. Konsularbescheinigung
> Beglaubigungen, Legalisationen
> Gewerbliche Dokumente und Informatonen zum Beispiel vom Handelsministerium
> Flugtickets, Reisekrankenversicherungen
:> ...
Überprüfung
auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit, Übersetzungen durch in
Deutschland beeidigte und gerichtlich anerkannte Übersetzer
von thailändischer in deutsche Sprache bzw. deutscher in thailändische
Sprache, Abwicklung von Formalitäten vor Ort, Begleitungen zum
Flughafen inklusive Unterstützung beim Einchecken, Begleitungen zu
Behörden, Messen etc. In deutscher, thailändischer und englischer
Sprache.